Unbedingt beachten!!!

Für die Reisen "Vulkane, Kaffee und Riesenschildkröten - Kolumbien, Ecuador & Galapagos",

"Die letzten Geheimnisse der Maya - Mexiko, Guatemala, Belize", "Mythos Amazonas - Peru, Bolivien, Brasilien"

und "Auf den legendären Pfaden der Inka - Peru, Bolivien, Chile" gelten folgende AGB:

 

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Sollten die hier genannten Reisen von Reiseveranstaltern vermittelt werden, gelten für die Reisenden, als auch für den einbuchenden Reiseveranstalter uneingeschränkt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einbuchenden Reiseveranstalters.

 

Für die bei uns direkt einbuchenden Reisenden gelten für die Reisen:

  • Auf den legendären Pfaden der Inka (Peru, Bolivien, Chile)
  • Vulkane, Kaffee und Riesenschildkröten (Kolumbien, Ecuador, Galapagos)
  • Mythos Amazonas (Peru, Bolivien, Brasilien)
  • Die letzten Geheimnisse der Maya (Mexiko, Guatemala, Belize)
  • die folgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB).


Liebe Reiseteilnehmer/innen,

in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse diese Informationen sorgfältig und selbstkritisch, bevor Sie sich für eine Reiseanmeldung entscheiden. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Reisebedingungen, in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zusammengefasst sind.

 

1. WER KANN TEILNEHMEN?

An den Reisen von Otto´s Tours kann jeder teilnehmen, der gesund ist und den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist. Generell sind alle Reisen jedoch für „jedermann/frau“ möglich!

 

2. ZAHLUNGEN

Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Otto´s Tours ist die Buchung für den Reiseteilnehmer und für Otto´s Tours verbindlich.

 

Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Unterlagen werden dem Reiseteilnehmer unverzüglich nach Zahlungseingang ausgehändigt.

Leistet der Reiseteilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Otto´s Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.

Ein Widerrufsrecht von Online-Buchung existiert bei Reiseverträgen nicht.

 

3. UNSERE LEISTUNGEN

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen und Abbildungen auf der jeweiligen Website von Otto´s Tours sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung, es sei denn, mit dem Reiseteilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sollte sich der Reiseteilnehmer aus Gründen der Beweissicherung schriftlich bestätigen lassen.

 

Otto´s Tours behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Website-Angaben zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen vom ausgeschriebenen Programmablauf während der Reise sind aufgrund des Charakters unserer Reisen jederzeit möglich. Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln und viele andere Einflussfaktoren führen dazu, dass der angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die obige Ausschreibung stellt insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.

 

5. PREISBINDUNG

Die in den jeweiligen Webseiten angegebenen Preise sind für Otto´s Tours bindend.

 

6. MINDESTTEILNEHMERZAHL

Alle Reisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl von zwei Reisenden erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Otto´s Tours berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Otto´s Tours unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

7. HÖCHSTTEILNEHMERZAHL

Für alle Reisen gilt die maximale Teilnehmerzahl von 12 Reisenden.

 

8. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen des vereinbarten Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Otto´s Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Otto´s Tours ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Otto´s Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten.

Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung Otto´s Tours über die erhebliche Änderung der wesentlichen Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

 

9. RÜCKTRITT / UMBUCHUNG /ERSATZPERSONEN

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber der Otto´s Tours von der Reise zurücktreten. Das sollte der Reiseteilnehmer in seinem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann Otto´s Tours, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:

 

Bei Rücktritt vor Reisebeginn:

  • bis zum 46. Tag: 36%
  • ab 45. – 31. Tag: 53%
  • ab 30. – 15. Tag: 74%
  • ab 14. – 2. Tag: 82%
  • ab einem Tag: 96%

Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, Otto´s Tours nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass an seiner Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Vertragspartner von Otto´s Tours bleibt allerdings der ursprünglich Reiseteilnehmer. Dem Ersatzteilnehmer räumt Otto´s Tours die Rechte aus dem ursprünglichen Vertrag (einschließlich Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Tritt ein vom Reiseteilnehmer benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er zusammen mit dem ursprünglichen Reiseteilnehmer für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.

 

10. KÜNDIGUNG WEGEN HÖHERER GEWALT

Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Otto´s Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

 

11. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Otto´s Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

12. GEWÄHRLEISTUNG

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reiseteilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

 

13. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung Otto´s Tours für Schäden, die nicht Körper oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

Die deliktische Haftung Otto´s Tours für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von den Beschränkungen unberührt.

 

Otto´s Tours haftet in gleicher Weise auch für ihre Erfüllungsgehilfen. Ein Schadenersatzanspruch gegen Otto´s Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

14. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

 

Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht befugt und nicht von Otto´s Tours bevollmächtigt, vom Reiseteilnehmer geltend gemachte Ansprüche mit Wirkung gegen Otto´s Tours anzuerkennen.

 

15. ERHÖHTES RISIKO

Alle Reisen werden von Otto´s Tours gewissenhaft vorbereitet. Otto´s Tours kann aber keine Garantie für subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben. Vielen der von Otto´s Tours angebotenen Reisen haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollte der Reiseteilnehmer aber vor der Buchung denken und in diesem Bewusstsein teilnehmen.

 

In vielen der bereisten Gebieten müssen lokale Transportmittel wie z. B. Flugzeuge, Busse, Fähren und/oder sonstige Fahrzeuge benutzt werden, die im Einzelfall nicht europäischen Sicherheitsmaßstäben entsprechen, für die es aber keine Alternativen gibt. Dadurch können sich teilweise erhebliche Transportrisiken ergeben, auf die Otto´s Tours keinen Einfluss hat. Auch insoweit muss deshalb der Reiseteilnehmer eine entsprechende Risikobereitschaft mitbringen.

 

16. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

 

Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr, sofern es sich nicht um Körper oder Gesundheitsschäden handelt und/oder der Schaden nicht grob fahrlässig von Otto´s Tours, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

Schweben zwischen dem Reiseteilnehmer und Otto´s Tours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder Otto´s Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

17. GERICHTSSTAND

Der Reiseteilnehmer kann Otto´s Tours nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von Otto´s Tours gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist für den Gerichtsstand der Sitz Otto´s Tours maßgebend.

 

18. VERANSTALTER

Veranstalter ist Otto´s Tours EIRLtda, Urb. Magisterio, Av. de la Cultura 2105, Wánchaq, Cusco-Peru.