Einreisebestimmungen für Reisende unter 18 nach Namibia

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich laut TIMATIC die Einreisebestimmungen für Minderjährige unter 18 Jahren in die Republik Namibia geändert haben. Neben dem Reisepass sind dann weitere Dokumente für die Ein- und Ausreise erforderlich. 

 

Das sagt das Auswertige Amt:

Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.
Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.
Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

 

Nähere Informationen hierzu:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/namibiasicherheit/208314#content_2
- Bei der Botschaft der Republik Namibia in Berlin: 030 – 254 095 0

 

 

Bitte beachten Sie, dass sich das Flughafenpersonal in Frankfurt und München an die Vorschriften laut TIMATIC halten muss und Passagiere ohne die erforderlichen Dokumente nicht befoerdern darf.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder an die Botschaft Namibias